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REACh

Am 13. Dezember 2006 haben das EU-Parlament und am 18. Dezember 2006 der EU-Ministerrat dem,
im sog. Trilog erarbeiteten, Kompromissvorschlag einer REACH-Verordnung zugestimmt. Damit war das
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, denn die REACH-Verordnung trat in allen Mitgliedstaaten als
direkt geltendes Recht in Kraft – und zwar am 1. Juni 2007. Das für die Wirtschaft weit wichtigere Datum 
war jedoch der 1. Juni 2008. Denn ab diesem Datum konnten bzw. mussten zu registrierende Stoffe
vorregistriert bzw. registriert werden. 

Ab dem 01.12.2008 dürfen nur noch Stoffe hergestellt und in Verkehr gebracht werden, die vorregistriert
bzw. registriert sind. 

Die Inhalte der REACH-Verordnung im Detail zu besprechen, würde den Rahmen dieser Information
sprengen, daher möchten wir statt dessen auf die REACH-Helpdesk des Bundesverbandes der
Deutschen Industrie (BDI) und der BAUA hinweisen, die Hilfestellungen mit Informationen zu den
wesentlichen Inhalten der Verordnung geben.


·  Helpdesk-Angebot des BDI (Bundesverband der deutschen Industrie)
·  Helpdesk-Angebot der BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) 


Ihre Fragen, Wünsche und Anregungen können Sie uns natürlich auch per e-Mail
unter reach@julius-hoesch.de schriftlich zukommen lassen.

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