Durch die CLP-Verordnung (EG Nr.1272/2008) und aufgrund neuer toxikologischen Daten ist die Natronbleichlauge neu eingestuft und zu kennzeichnen.
Natronbleichlauge ist ab sofort zu kennzeichnen mit:
- N (umweltgefährdend)
- R50 (Sehr giftig für Wasserorganismen)
- S61 (Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere
Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen)
Diese Änderung hat auch Auswirkung auf Zubereitungen, die Natronbleichlauge enthalten.
Mischungen bzw. Verdünnungen mit einem aktiven Chlor-Anteil = 2,5% müssen mit dem Symbol N und R50-Satz gekennzeichnet und eingestuft werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
aktuellen Sicherheitsdatenblatt.