AEO (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)

Wir sind seit 2016 als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ („Authorised Economic Operator“) zertifiziert. Dieses Zertifikat zeichnet JULIUS HOESCH als besonders zuverlässiges und vertrauenswürdiges Unternehmen aus.

Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit so genannten „Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade“ (SAFE), weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen. Das AEO-Konzept stellt ein Hauptelement des Zollsicherungsprogramms der Europäischen Union dar.

Ziel des AEO-Konzepts ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette („supply chain“) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher und die gleichzeitige Erleichterung und Bewahrung des rechtmäßigen Handels. Hierzu ist eine weltweite Anerkennung des AEO-Status notwendig.

Mit Einführung des AEO-Konzepts durch die Änderungen des Zollkodex in der Verordnung (EG) Nr. 648/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 setzte die Europäische Union für die Zollbehörden ihrer Mitgliedsstaaten die Leitlinien der WZO (Weltzollorganisation) um, welche im  „SAFE Framework“ beschrieben sind. Der AEO-Status kann seit dem 1. Januar 2008 beantragt werden.

Bisher wurden Abkommen mit der Schweiz, Norwegen, Japan, den USA und China unterzeichnet. Weitere Verhandlungen mit Drittländern (z.B. Kanada) laufen derzeit.

Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet.

Der Status kann in drei Varianten erteilt werden:

• AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEO C)
• AEO-Zertifikat „Sicherheit“ (AEO S)
• AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (AEO F)

Zertifikat AEO

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REACh

Die REACh-Verordnung (Registration Evaluation Authorisation and Restriction of Chemicals) ist seit dem 01. Juni 2007 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Stoffe in den Verkehr gebracht werden, die vorregistriert sind bzw. registriert worden sind. Hersteller oder Importeure, die Stoffe herstellen oder in die Europäische Union importieren, unterliegen dem Geltungsbereich von REACh. Sie müssen Sorge tragen, dass die Stoffe, die sie in Verkehr bringen wollen, REACh registriert sind und eine eigene Registrierungsnummer besitzen.

Wenn Sie sich intensiver mit der Thematik auseinandersetzen möchten, weisen wir Sie gerne auf das REACh-Helpdesk der BAUA und die ECHA Webseite der Europäischen Chemikalienagentur hin.

Ihre Fragen können Sie uns natürlich auch gerne per E-Mail unter reach@julius-hoesch.de schriftlich zukommen lassen oder klicken Sie auf den folgenden Link, damit sich Ihr E-Mail Programm automatisch öffnet.

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